(Anonym): Ich hätte eine Frage betreff Kinder Alimente

und zwar zahlt der Vater von meiner Tochter seit Okt.2017 keinen Unterhalt mehr. Ich bekomme 700 CHF bevorschusst. kann ich das was fehlt (Unterhalts Vertrag besteht und ist höher) eintreiben ? Also eine Betreibung einleiten? Wie gehe ich vor wenn er in Deutschland lebt???
Gerne würde ich mich pber Hilfe freuen wie wir weiter vorgehen können Anwalt und Gericht dauert schon knapp 1 Jahr. Ganz liebe Grüße

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Kommentare

Robert Schweng

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Kurt Egli Ihr Anwalt sollte doch genaueren Überblick haben.
Diese Frage ist schwierig zu beantworten, da zu wenig Informationen über die Verhältnisse bekannt sind....Mehr anzeigen
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SO.CH
Regionale Aufgaben der Oberämter - Amt für soziale Sicherheit - Kanton Solothurn

Robert Schweng FS: Nun habe ich mit den Oberamt telefoniert sie werden eine inkasso Firma beauftragen da ich erfahren habe das der Vater Arbeit hat. Aber sie fordern doch nur das ein was sie mir bevorschussen oder? Meine Frage wie kann ich den Rest einfordern?

Walter Büchi die inkassohilfe wird den teil einfordern, der nicht bevorschusst wird, denn das sind zwei verschiedene verfahren.
-eines als vertreterin des gemeinwesens für
die rückzahlung der teilweisen bevorschussung (art. 289 abs. 2 zgb)
-ein weiteres welches im namen der tochter
welche die fachstelle um inkassohilfe ersucht hat (art. 290 abs. 1 zgb)

Didier Mbiyavanga Sie können ihm betreiben auch in D mit Argument(Übereinkommen
über die gerichtliche Zuständigkeit und
die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
in Zivil- und Handelssachen
(Lugano-Übereinkommen, LugÜ) Falls Interesse hast ich kann dir auch mein Studienkollege er ist RA in D adresse senden.

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