(Anonym): Ich bin vom meinem Mann geschieden unsere gemeinsame Tochter hat letzes Jahr die Lehre begonnen. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, die Tochter lebt bei mir.
Mein Exmann möchte nun eine Kopie vom Lehrvertrag haben.
Angeblich möchte er diesen bei sich ablegen. Muss ich ihm eine Kopie zukommen lassen?
Danke Euch...

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Ja. Ich bin mir sicher, dass er dieses Recht hat.
Wer bekommt die Kinderzulage?

Nicole Baumann Warum auch nicht? Ist sein gutes Recht...

Armin Moser Jo sicher!
Händ den nöd ou beidi Eltere dä Lervertrag müese ungerschribe?

Renate Steiger Jo sicher ist das sein recht .

Eveline Gutmann ja, logisch. Er ist ja auch der Vater...

Walter H Beutler Es ist sein Recht, den Vertrag zu erhalten. Umsomehr, als das gemeinsame Sorgerecht gilt. Es ist - aus meiner Sicht - eh sehr wichtig, dass bei Trennung / Scheidung beide Elternteile soviel wie möglich in solchen Fragen einbezogen werden. Und : die Kinderzulage ist immer zum Wohl des Kindes !!

Markus Meyer da gemeinsames Sorgerecht besteht bin ich sogar der Meinung, das er den Lehrvertrag hätte mitunterzeichnen müssen.

Ines Dümke Wenn er Unterhalt zahlt bis Ende der Ausbildung brauch er sowieso eine Kopie für die Steuererklärung 😉

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