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(Anonym): "halloIch bin auf dem Sozialamt und war nun letzten Monat 1 Woche (Schleudertrauma) 100% krankgeschrieben also arbeitsunfähig. Nun zahlt das Sozialamt mir das Geld für diese Woche nicht aus.Ist das normal dürfen die das?Liebe Grüsse"
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(Anonym): "halloIch bin auf dem Sozialamt und war nun letzten Monat 1 Woche (Schleudertrauma) 100% krankgeschrieben also arbeitsunfähig. Nun zahlt das Sozialamt mir das Geld für diese Woche nicht aus.Ist das normal dürfen die das?Liebe Grüsse"
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:53
Tamara Messerli
Das Sozialamt ist nicht verpflichtet jemanden wegen Krankschreibung Geld auszubezahlen wenn man arbeitet. Ich kann bei Krankheit auch nicht bezahlte Ferientage nehmen. Ist leider so. Mir wurde erklärt:
Bei Krankheit und einem vorgelegtem Zeugniss ist man, laut dem Sozialamt, Arbeitsunfähig. Jedoch ist das Sozialamt nicht dafür zuständig die Fehltage zu bezahlen. Es sei denn es handelt sich um Miete oder KK. Alles was mit dem Budget zu tuhen hat darf und wird auch leider bei Krankheit nicht ausbezahlt. Sobald die Arbeitsfähigkeit aber wieder hergestellt ist, wird der Fehlbetrag ausbezahlt. Laut dem SKOS ist es neuerdings so dass das Sozialamt wie ein Arbeitgeber handelt. Sprich: Für die fehlenden Arbeitstagen kann kein Bezahlter "Urlaub" genommen werden.
Fr, 02/06/2017 - 13:53
Susanne Neff
Du hast deinen Grundbedarf während eines spitalaufenhaltes voll gedeckt. Das heisst du kannst essen und trinken, das zahlt dann die krankenkasse. Somit wird dir im grundbedarf einiges gekürzt. Da du im spital voll versorgt bist.
Fr, 02/06/2017 - 13:53
Steve Schild
Vielleicht hilft das: http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitslosigkeit/artikel/arbeits...