Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym): Hallo zusammen, kurze Frage:
Kann ich als Hauptmieter dem Untermieter einfach wegen Eigenbedarf künden? ?
Danke im voraus...
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym): Hallo zusammen, kurze Frage:
Kann ich als Hauptmieter dem Untermieter einfach wegen Eigenbedarf künden? ?
Danke im voraus...
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Mo, 22/10/2018 - 17:25
Robert Schweng
Eduardo Sanchez Ja ich denke so. Du bist wie eine normale vermieter auch. ?
Ciara Gomez Ja. Die Kündigung muss aber form- und fristgerecht auf einem vom Kanton genehmigten Formular erfolgen (Wohn- und Geschäftsräume).
Andernfalls ist die Kündigung ungültig. ???
Walter Büchi im untermietverhältnis ist der hauptmieter in der rolle des vermieters und der untermieter in der rolle des mieters. insofern treffen den hauptmieter die gleichen rechte und pflichten wie einen "normalen" vermieter und er kann folglich auch wegen eigenbedarf kündigen, sofern die voraussetzungen erfüllt sind.
der untermieter hat aber auch die gleichen möglichkeiten sich dagegen zur wehr zu setzen, wie ein "normaler" mieter.
Verwalten