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(Anonym): Hallo Ihr Lieben.
Ich bin beim RAV angemeldet und bekomme auch Geld von Ihnen.
Im Oktober habe ich den Bescheid bekommen dass ich eine IV Rente 58% erhalte.
Nun wurde mir beim RAV im November das Geld um 58%gekürzt ohne vorher etwas zu sagen.
Bei der Ausgleichskasse sagten sie mir ,dass ich Geld von der IV erst evtl im Februar erhalten werde.
Ist dieses Vorgehen richtig?
Weiss das jemand??
Vielen Dank für weitere Auskünfte...
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(Anonym): Hallo Ihr Lieben.
Ich bin beim RAV angemeldet und bekomme auch Geld von Ihnen.
Im Oktober habe ich den Bescheid bekommen dass ich eine IV Rente 58% erhalte.
Nun wurde mir beim RAV im November das Geld um 58%gekürzt ohne vorher etwas zu sagen.
Bei der Ausgleichskasse sagten sie mir ,dass ich Geld von der IV erst evtl im Februar erhalten werde.
Ist dieses Vorgehen richtig?
Weiss das jemand??
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Kommentare
Fr, 14/12/2018 - 12:33
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Entweder:
Du hast Anrecht seit November auf die IV - die Auszahlung dauert halt einfach so lange - ja - das RAV darf es kürzen - weil sie ja nicht mehr 58% Lohn zahlen müssen - macht ja jemand anders
Oder:
Du hast erst ab Februar Anrecht auf Rente - dann sollte das RAV immernoch den Gesamtbetrag zahlen
Wie mit der Differenz umgehen:
Wenn ein Leben ohne das Geld nicht möglich ist (keine Ersparnisse oder Hilfe in der Familie...) dann musst du wahrscheinlich zum Sozialamt gehen, dir den Betrag bevorschussen lassen und im Februar wieder zurück zahlen...
Ciara Gomez Gemäss Entscheid bekommst ja eine Rente und somit ist das Prozedere der RAV korrekt.
Nur hat die Auszahlung noch nicht stattgefunden wenn ich das richtig sehe.
Darum solltest Du sofort mit dem RAV telefonieren und klären, dass gemäss Ausgleichkasse die Auszahlung später erfolgt. Du wirst die Rente dann rückwirkend erhalten. Ich wünsche Dir Viel Glück!!! 🤗😎😎
Martin Kaiser Dem Gesagtem kann ich nur zustimmen. Ein kleiner Hinweis noch, das RAV bezahlt kein Arbeitslosengeld, dies bezahlt die Arbeitslosenkasse.
Eva Vogel Wenn man nicht mehr 100 % (oder wieviel auch immer) vermittelbar ist, wird einem auch das Geld gekürzt. Krankentage werden einem nur 30 Tage bezahlt.
Janet Hausin Die Rente bekommst du rückwirkend. Allenfalls kannst du dich beim soz.amt melden, aber dann musst du unterschreiben, dass das Geld denen ausbezahlt wird, damit du so in diesem Sinne deine Schulden gleich zurückzahlst. Der Rest würde dir dann ausbezahlt.
Allerdings bis Januar ist nicht mehr lang. Hast du denn keine Ersparnisse oder ev ein Konto welches du kurzfristig überziehen kannst? Eltern oder Geschwister?