(Anonym): Hallo, ich habe folgendes Problem:
Eine (ehemalige) Freundin will mir meine Schlüssel für die Wohnung nicht zurückgeben,
solange ich ihr noch Geld schulde.
Ich brauche den Schlüssel aber dringend!!!
Das ist doch Erpressung, oder etwa nicht??
Ich hoffe ihr könnt uns da weiterhelfen...
Vielen Dank schon mal...🙏

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Kommentare

Robert Schweng

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Susan Keusch Stehst du alleine im Vertrag? Dan mit dem Vertrag zur Polizei und die das klären lassen.

Martin Kaiser Der Schlüssel muss die Ex-Freundin zurückgeben. Ja das könnte als Erpressung angesehen werden. Der Schlüssel hat nicht mit den Schulden zu tun, hier hat man andere Möglichkeiten. Ihre Ex-Freundin kann sie aber jederzeit betreiben.
Ein Rat von mir, geht aufeinander zu, sie geben ihr das geschuldete Geld und die Ex-Freundin übergibt den Schlüssel. Damit wäre das Problem gelöst.

Anny Ghaddar Auch, wenn rechtlich die Freundin dir den Schlüssel zurückgeben muss, solltest du vielleicht darüber nachdenken, dass sie ihr Geld genauso braucht, oder sogar ist das Geld für sie überlebenswichtig....
Hatte mal auch meinem Kind Lebensmitteln nicht kaufen können und musste selbst mir Geld borgen, weil eine unzuverlässige "Freundin" meinte, dass sie vereinbarten Termin für Rückzahlung ihrer Schulden bei mir, nicht anhalten muss...

Lefida Rechts- und Treuhandberatung Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall vor Kurzem mit einem Mandanten. Zuerst einmal sind der Schlüssel resp. Wohnung und die Forderung getrennt voneinander zu betrachten. Lautet der Mietvertrag nur auf Sie, können Sie die (ehemalige) Freundin am besten schriftlich und mit eingeschriebenen Brief auffordern, den Schlüssel zu retournieren. Sollte sie dies nicht tun, so bleibt Ihnen grundsätzlich nur, das Schloss auszutauschen und den Betrag von ihr zurückzufordern. Anders sieht es aus, wenn der Mietvertrag auf beide lautet, denn dann hat auch sie dieselben Rechte aber auch Pflichten. Was die Forderung angeht, so kann sie grundsätzlich geltend machen, was sie will und sie auch betreiben. In einem solchen Fall bleibt Ihnen dann immer noch der Rechtsvorschlag, was dann bedeutet, dass sie die Sache weiterführen muss. Und ob sie das tut, ist dann natürlich auch eine Frage der Kosten.

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