(Anonym): "Hallo eine Frage bezüglich Steuerausgleich.Schulden im Sinn von z.B. einem Kredit können mit angegeben werden. Betrifft das sämtliche offenen Forderungen? Also auch wenn diese z.B durch Gericht oder Betreibungsamt offen sind?"

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Kommentare

Markus Meyer

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Müsste eigentlich in den Unterlagen zur Steuererklärung stehen. schau mal im internet ...wohnkanton.

für mich persönlich sind schulden schulden...ob ich die jetzt dem A oder dem Betreibungsamt..oder der Steuerbehörde schulde...

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Manuel Schranz

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Ja unbedingt auch angeben. Schulden gegenüber Behörden stossen bei der Steuerverwaltung auf Akzeptanz, weil sie amtlich belegt werden können

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