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(Anonym):
Guten Tag.
Ich wohne in einem gemieteten Haus. Als ich im Urlaub war, hat mein Bekannter die Pflanzen im Garten gegossen und vergessen abzudrehen. Das Wasser ist fast 24 h gelaufen. Zwar kein Wasser im Keller, da zum Glück das Fenster zu war, aber der Schacht vor dem Fenster war voll, es sind ca. 32.000 Liter Wasser geflossen.
Nun ist die große Frage: Wer muss zahlen...?
Danke für eine Einschätzung...
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(Anonym):
Guten Tag.
Ich wohne in einem gemieteten Haus. Als ich im Urlaub war, hat mein Bekannter die Pflanzen im Garten gegossen und vergessen abzudrehen. Das Wasser ist fast 24 h gelaufen. Zwar kein Wasser im Keller, da zum Glück das Fenster zu war, aber der Schacht vor dem Fenster war voll, es sind ca. 32.000 Liter Wasser geflossen.
Nun ist die große Frage: Wer muss zahlen...?
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Kommentare
Do, 21/06/2018 - 01:15
Robert Schweng
DonŸÿ Deuber Allgemein gilt: Der Mieter, der für den Schaden verantwortlich ist, muss auch dafür haften. Diesem Punkt stimmt man bereits zu, indem man den Mietvertrag unterschreibt. Denn dort ist die Haftungsfrage meist explizit geregelt. Und selbst wenn der Vermieter es versäumt hat, diesen Punkt im Vertrag einzubauen, kann er Sie zur Verantwortung ziehen. Denn rechtlich ist es in jedem Fall eine "Nebenpflicht" des Mieters, nichts zu beschädigen.
Eveline Gutmann genau, der Mieter ist haftpflichtig...
Birgit Rechsteiner Du kannst auch deinen Bekannten in die Pflicht ziehen... ob du das willst, bleibt dir überlassen...
Gab es denn einen Schaden? Nur weil der Schacht voll war, muss ja noch nichts passiert sein - und die Wasserkosten - naja die 60 - 80 Franken, die wirst du dir noch leisten können...