(Anonym)
Guten Abend herr schweng, bitte diese frage anonym stellen wenns geht ❤, ich möchte mich informieren lassen wie das von der gesetzeslage aussieht, ist für jemand anderen, die person ist arbeitslos und und möchte dich bei der arbeitslosenkasse anmelden, die person hat 120% gearbeitet also noch einen nebenerwerb, jetzt verlangt die arbwitslosenkasse die kopie des arbeitsvertrages ders nebenerwerbs und einen lohnausweiss des letzten jahres. Darf die arbwitslosen kasse das ? Und warum brauchen sie alle diese daten ? Können sie mir oder jemand aus dem Forum weiterhelfen ? Einen ❤-dank schon mal im Voraus.

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Kommentare

Daniel M. Vischer

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Ja, dürfen oder müssen es. Sie können sonst die Leistungen kürzen.

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Sabine Wilhelms

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Ja darf sie

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Sibylle Steiner

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Du musst alles angeben, wo du gearbeitet hast. Also die Vollzeitstelle und den Nebenjob. Dein versicherter Verdienst berechnet sich aus dem 100% Job, davon kriegst du 70 bzw 80%. Wenn der Nebenverdienst im gleichen Umfang ausgeübt wird wie vor der Arbeitslosigkeit (z.B. 16 Stunden) passiert nichts. Kannst du allerdings mehr arbeiten beim Nebenverdienst, zB 26 Stunden, werden die 10 Stunden die über dem regelmässigen Nebenverdienst als Zwischenverdienst angerecht.

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Ramona Dudler

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Ich hatte auch einen 100% job, und habe nebenbei noch hauswart bei einer liegenschaft mit 4 häusern gemacht. Mkr wurde damals (vor ca 4 jahren), gesagt, dass man nicht mehr als 100% arbeiten kann/ darf.
Der hauswartjob wurde als zwischenverdienst verrechnet.
Mit den unterlagen über die einkünfte wird das arbeitslosengeld berechnet. Man bekommt als ledige person 70% vom lohndurchschnitt der letzten 12 monate.

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