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(Anonym): "Grüezi! Ich arbeite seit 2 monate in einem restaurant und habe L bewilligung. Ich habe eine vertrag bekommen bis 2017. 08. 31. Ich will jetzt kündigen (habe viele gründe), aber chefin sagt, wenn ich das mache, dann kann sie meinem bewilligung weg, weil steht dass UNKÜNDBAR ist, und ich kann nie wieder in Schweiz arbeiten.. Frage ist: Könnte sie dass wirklich schaffen, oder was sollte ich machen bei diesen situation? Vielen dank"
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(Anonym): "Grüezi! Ich arbeite seit 2 monate in einem restaurant und habe L bewilligung. Ich habe eine vertrag bekommen bis 2017. 08. 31. Ich will jetzt kündigen (habe viele gründe), aber chefin sagt, wenn ich das mache, dann kann sie meinem bewilligung weg, weil steht dass UNKÜNDBAR ist, und ich kann nie wieder in Schweiz arbeiten.. Frage ist: Könnte sie dass wirklich schaffen, oder was sollte ich machen bei diesen situation? Vielen dank"
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Sara Carracedo Espinosa
also sobald die Bewilligung ausgestellt ist ist sie gültig bis Verfallsdatum. wie lange ist deine Bewilligung noch gültig? Wenn du kündigst hast und die Bewilligung ist noch nicht ausgestellt resp. nicht mehr gültig hast du 3 Monate Zeit um einen neuen Job zu finden (Besucherin auf Stellensuche) (du darfst drei Monate als Besucherin hier sein, wenn du kein Visum von deiner Heimat benötigst) Das Migrationsamt benötigt zur Ausstellung der L Bewilligung immer Arbeitsvertrag plus Mietvertrag. Dann wird der Ausweis für X Monate (meist bei Saisoniers bis ende Arbeitsvertrag) ausgestellt. Wir in der Gemeindeverwaltung hatten auch schon den Fall, das eine gekündigt hatte, aber der Ausweis war ausgestellt und lief erst in ein Paar Monaten ab. Bis dahin hatte sie Zeit eine neue Stelle zu suchen.
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
Hallo Sara Carracedo Espinosa ich kann dir nicht belegbar widersprechen, aber es wäre für mich störend: gemäss fza art. 6 kann die Aufenthaltsbewilligung (ausländerausweis b) entzogen werden, wenn der Arbeitnehmer von sich aus kündigt. Warum sollte das bei der L-Bewilligung nicht gelten?
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Sara Carracedo Espinosa
korrekt aber das MiA kontrolliert nicht bei L Nachweisen, resp greift nicht ein, da der Aufwand zu
gross ist und man 3monate zeit hat um eine neue stelle zu finden... wir hatten solche fälle öfters in der stadtverwaltung und das war mal die antwort des MiA aber rechtlich gesehen natürlich hast du recht! sorry
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
Sorry, ich korrigiere mich: das gilt auch für L Bewilligungen:
(6) Eine gültige Aufenthaltserlaubnis darf dem Arbeitnehmer nicht allein deshalb entzogen werden, weil er keine Beschäftigung mehr hat, entweder weil er infolge von Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig ist oder weil er unfreiwillig arbeitslos geworden ist, sofern letzteres vom zuständigen Arbeitsamt ordnungsgemäss bestätigt wird.
-> in contrario ist bei Selbstverschulden der Arbeitslosigkeit ein Wntzug der Bewilligung zumindest möglich
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
Das mit dem nie wieder in der schweiz arbeiten ist allerdings falsch
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
Man kann aber dann natürlich den Aufenthalt zur Stellensuche beantragen, muss dann aber nachweisen, dass man über genügend finanzielle Mittel verfügt (vep art 18 abs 2)
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
Art 16 abs 1😉ie finanziellen Mittel von EU- und EFTA-Angehörigen sowie ihren Familienangehörigen sind ausreichend, wenn sie die Fürsorgeleistungen übersteigen, die einem schweizerischen Antragsteller oder einer schweizerischen Antragstellerin und allenfalls seinen oder ihren Familienangehörigen aufgrund der persönlichen Situation nach Massgabe der Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) gewährt werden
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Alex Fábián
meine bewilligung ist gültig bis 2017. 06. 23. Ich habe schon eine andere arbeit gefunden, habe einfach angst schriftlich zu kündigen, weil sie das gesagt hat..
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Sara Carracedo Espinosa
wenn du sogar einen unbefristeten arbeitsvertag hast könntest du die B Bewilligung beantragen.. dann wird der Wechsel geprüft und gut ist
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Alex Fábián
Ich habe befristete vertrag.. problem ist, dass sie will mich nicht los lassen, und ich weiss nicht ob kann sie das schaffen meine bewilligung weg zu nehmen (wenn es steht in verteag dass unkündbar ist) oder nicht?
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Sara Carracedo Espinosa
Alex Fábián bei arbeitsvertag kann ich nicht helfen. Dein Arbeitgeber kann dir aber deine Bewilligung nicht weg nehmen beziehungsweise wenn du sowieso einen neuen arbeitgeber hast dann hast du praktisch auch anrecht auf eine arbeitsbewilligung bzw auf die L Bewilligung. In wie fern du dich strafbar machst, wenn du kündigst obwohl im vertag unkündbar steht.
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
Also wenn derArbeitsvertrag unkündbar, also befristet, ist dann kannst du ihn nicht kündigen, wenn keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde. Das hängt allerdings nicht direkt mit deiner Aufenthaltsbewilligung zusammen
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
Solltest du den Vertrag nicht einhalten, wirst du allenfalls Schadenersatzpflichtig (haben wir in einem alten Post bereits einmal ausgeführt, bitte einmal die Suchfunktion nutzen)
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Alex Fábián
Und wenn ich gekündigt habe, dann muss ich meine bewilligung abgeben und kriege eine neue, oder behalten?
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Sara Carracedo Espinosa
nein du kannst deine bewilligung behalten du musst lediglich zu deiner Wohngeimeinde mit dem neuen arbeitsvertrag und deiner bewilligung dann gibt es einen arbeitgeberwesel wegen der quellensteuer