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(Anonym)
Folgende Situation:
Mich hat es geblitzt 50 er strecke ich war 18kmh zu schnell. Das Auto ist auf den Namen meines Vaters eingelöst. Er hat ein schreiben von der Polizei bekommen er solle ich umgehend auf dem polizei posten melden und sagen wer mit einem Auto unterwegs war. Es geht um Führerschein entzug.
Meine frage: ist mein Vater zur aussage verpflichtet? Muss er sagen dass ich das war oder kann er die Aussage verweigern?
Auf dem Bild ist nicht klar zu sehen wer drauf ist, das Bild ist also sehr unscharf.
Ist mir klar dass ich mich melde und meinen Schein abgebe, dass ist nicht die Frage. Mir geht es nur um die Frage ob er verpflichtet ist?
Vieleb Dank
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(Anonym)
Folgende Situation:
Mich hat es geblitzt 50 er strecke ich war 18kmh zu schnell. Das Auto ist auf den Namen meines Vaters eingelöst. Er hat ein schreiben von der Polizei bekommen er solle ich umgehend auf dem polizei posten melden und sagen wer mit einem Auto unterwegs war. Es geht um Führerschein entzug.
Meine frage: ist mein Vater zur aussage verpflichtet? Muss er sagen dass ich das war oder kann er die Aussage verweigern?
Auf dem Bild ist nicht klar zu sehen wer drauf ist, das Bild ist also sehr unscharf.
Ist mir klar dass ich mich melde und meinen Schein abgebe, dass ist nicht die Frage. Mir geht es nur um die Frage ob er verpflichtet ist?
Vieleb Dank
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Annabelle Widmer
Meines wissen gilt es nicht mehr betreffend aussagen gegenüber dir. Sonst muss er den ausweis abgeben und das möchtest du sicher nicht. Denn die polizei wird solange fragen wer gefahren ist und die aussage ich weiss es nicht, geht heute auch nicht mehr so gut. Am besten für den fehler gerade stehen und die konsequezen daraus ziehen.
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Marco Peter
Dieses Bild ist jetzt noch unscharf. Die Justiz hat aber sehrwohl Mittel ind Geräte Dieses zu einem sehr scharfen und zu 100% erkennbarem Bild zu machen. Also wäre da am deiner Stelle vorsichtig, denn dass würde schwere Folgen mit sich bringen.
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Rebecca Lang
Gemäss art. 6 obg muss einfach dein vater den ausweis abgeben, wenn er der strafverfolgungsbehörden den namen des fahrzeugführers nicht nennen kann/will