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(Anonym):
Es besteht das GSR die KM muss ein paar Tage in den Spital. Wie ist es geregelt wegen dem Aufenthalt des Kindes? Dürfte da der Vater auch mit entscheiden?
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(Anonym):
Es besteht das GSR die KM muss ein paar Tage in den Spital. Wie ist es geregelt wegen dem Aufenthalt des Kindes? Dürfte da der Vater auch mit entscheiden?
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Kommentare
Sa, 22/09/2018 - 23:21
Robert Schweng
Claudia Zwart-Hager bei GSR sollte von mir aus gesehen eine Kommunikation und Einigung über den Aufenthalt des Kindes während der Spital-Abwesenheit der KM möglich sein. Jenachdem wie die Wohnsituation der getrennten Eltern aussieht, kann das Kind die Tage ja vielleicht auch beim KV sein. Wie es "gesetzlich" aussieht kann ich als Laie leider nicht sagen. Aber wenn die KM das Obhutsrecht hat, darf sie bei Entscheidungen die im normalen Rahmen der Obhut gefällt werden müssen, selber entscheiden. Dies würde für mich bei einem Spitalaufenthalt von ein paar Tagen (unter einer Woche und nicht im Ausland) gegeben sein.
Kurt Egli Tut mir leid ich habe die Frage falsch verstanden.
Ausserhalb des Besuchsrechts des Vaters entscheidet die Mutter, wo sich das Kind aufhält.