(Anonym): Ein Arbeitskollege von mir hatte vorgestern der Firma mündlich seine Kündigung mitgeteilt.
Schriftlich hat er die Kündigung gestern abgegeben.
Da er noch in der Probezeit ist, gelten 7 Tage Kündigungsfrist.
Nun meine Frage:
Gelten diese ab heute oder ab Gestern? Wann ist sein letzter Arbeitstag dort?
Er und sein Chef sind sich da nicht wirklich einig.
Wie seht ihr das?

Vielen Dank.

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Genau - wenn im Vertag schriftliche Kündigung gilt - dann ist es ein Tag später - wenn aber davon nichts steht (oder im GAV oder Personalreglement oder oder oder) dann ein Tag früher...

Beatrice Zbinden Das kommt darauf an, was im Vertrag geregelt ist. Standard ist 7 Tage auf ein Ende einer Woche, d.h. heute in einer Woche wäre der letzte Arbeitstag.

Birgit Rechsteiner Zitat: "Sofern im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt, kann eine Kündigung mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen reichen Sie Ihre Kündigung jedoch besser schriftlich und per Einschreiben ein. Wenn Sie die Kündigung persönlich überreichen, lassen Sie sich den Erhalt auf einer Kopie bestätigen.
Eine Kündigung tritt erst dann in Wirkung, wenn sie bei der Arbeitgeberin, beim Arbeitgeber eingetroffen ist. Sie muss also spätestens am letzten Werktag des Monats bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. bei Ihrem Arbeitgeber ankommen."
bereits der erste Satz erklärt deinen ersten Irrtum - und im zweiten Absatz der erste Satz, deinen zweiten Irrtum - genau nachzulesen hier:
https://www.ch.ch/de/kundigung-arbeitsvertrag/

Kurt Egli Eine Kündigung kann auch mündlich ausgesprochen werden.
Allerdings stellt sich dann die Frage der Beweislast.
Kommt es denn auf diesen einen Tag wirklich an?
Wenn er keine Zeugen hat welche die Kündigung betätigen, wäre es aus besser wenn er diesen einen Tag noch arbeitet.

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