(Anonym):
1. Bin seit anfangs März 50%krankgeschrieben wegen meinem rücken nach
spritzen etc hat alles nichts geholfen .
Werde nun im September operiert .
Nach unzähligen Vorankündigung der kündigung meinte nun mein Chef dass er
mir definitiv kündigen müssen , darf er das überhaupt ?

2. Wenn ich mich auf dem RAV melde , ist man gegen Unfall versichert ?

Besten dank

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Kommentare

Robert Schweng

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Sandra Schnelli-Kehrli nach 6 monaten krankschreibung darf der AB rechtsmässig kündigen

Andreas Thanner ah ja? Ich behaupte, er darf bereits ab 30 oder 90 Tage künden.

Esther Roos Kündigen darf er. Du bekommst aber weiterhin dein Salär von der Versicherung deines jetzt noch Arbeitgebers. Und das glaub für 280Tage. Findest du in deinem Vertrag
Solange du arbeitsunfähig bist, nützt eigentlich eine Anmeldung beim RAV nicht viel, da du nicht vermittlungs fähig bist.
(Ich hab mich damals trotzdem angemeldet)
Betreff Rücken OP. Überleg es dir gut. Solange du keine Ausfallerscheinungen hast, würde ich keine OP machen. Meld dich mal im Polymedes für weitere Behandlung und vor allem hol zweitmeinungen ein
Ich weis wovon ich rede

Rodolfo Carlin Ob die Kündigung rechtsgültig ist, hängt davon ab, wie lange du dort schon arbeitest. Was unbedingt gemacht werden sollte, ist Anmeldung bei der IV. Die Ktg kommt bis zwei Jahre,(Vertrag ersichtlich) für Krankheit auf. Beim RAV muss man mindestens 20% vermittelbar sein.

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