(Anonym)😉ie IV wurde mir per ende Dezember 2015 gestrichen und seit 1.1.2016 bekommme ich SH.
Jetzt bekomme ich noch eine rückwirkende Zahlung der IV aus dem jahr 2012.
Darf das Sozialamt das einfordern oder anrechnen?
Im kant. Zürich.
Dake

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Kommentare

Thomas Berger

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Denk scho, d Sozialhilf isch subsidär.... 🤔

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Blanca Arni

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ja darf

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Renate Steiger

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Jo natürlich dürfen sie das .

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Diana Schläpfer

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Kunnt ganz druf a, wie hoch das die Rückzahlig wird si! Du häsch nämli en Vermögensfreibetrag und de settets dir eigentli uszahle, de Rest derfets bhalte.

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Blanca Arni

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denn isch das au vo gmeind zu gmeind verschiede.

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Diana Schläpfer

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Züri unterstoht de Skos-Richtlinie. 😉

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