(Anonym)😉arf ein 16 jähriger Lehrling im Betrieb an einem Samstag von 7:00 bis 19:30 arbeiten ?

Danke fürs Feedback

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Kommentare

Thomas Berger

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12,50h Stund glaubene chum das selb OK isch! Ha gmeint 9h isches max für en Stift 🤔

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Andreas Thanner

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9h reine Arbeitszeit innerhalb von 12 Stunden 😊

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Thomas Berger

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Ebbe so öppe hanis im Chopf gha 👌

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Ciara Gomez

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Nein, sicher nicht. Schau mal hier: 😎😎😎
"Du darfst maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten. Für die einzelnen Tage bedeutet das, dass du an fünf Tagen in der Woche im Durchschnitt 8 Stunden ausgebildet wirst. Es kann auch vorkommen, dass du bis zu 8,5 Stunden an einem Tag, in der Landwirtschaft sogar bis zu 9 Stunden, arbeitest. Die Mehrarbeit gleichst du an einem anderen Tag aus."
https://www.aubi-plus.ch/lehrstelle/arbeitszeiten/jugendliche/

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Patrick L. Surber

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Ja, sicher schon. Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 6 Tage verteilt, muss einfach ein freier Halbtag gewährt werden (Vormittag 6-14 Uhr oder Nachmittag 12-20 Uhr).
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit muss stets beachtet werden.

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Ciara Gomez

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Das SECO meint dazu:
Die tägliche Höchstarbeitszeit für Jugendliche ab dem 15. Geburtstag darf
diejenige der andern im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmenden nicht überschreiten und höchstens 9 Stunden betragen.
http://www.brunnen.ch/fileadmin/twwc/seitentemplate/redakteur/pdf/freize...

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Andreas Thanner

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Das mit den 40 Stunden pro Woche gilt ab dem 15. Lebensjahr nicht mehr.

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Birgit Rechsteiner

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Ist es einmalig oder jeden Samstag?

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Robert Schweng

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FS: An 3 Samstagen im Monat wird das verlangt

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Daniel Trappitsch Patian

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Dann scheint das zu viel zu sein. Vor allem dann, wenn der Stift gar nicht einverstanden ist. Gezwungen kann er auch keinen Fall dazu.

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Mathias Luchsinger

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1samstag im monat darf der chef das verlangen was ich noch weiss

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Andreas Thanner

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Egal ob Samstag oder nicht: Für Lernende bis zum 18. Lebensjahr gilt eine tägliche Höchstarbeitszeit von 9 Stunden welche innerhalb von 12 Stunden zu erfüllen ist.

Grundsätzlich ist der Samstag ein normaler Arbeitstag und geniesst keinen besonderen Schutz/Bestimmungen. Es müssen aber die Ruhezeiten eingehalten werden. Das bedeutet: Wer mehr als 5 Tage pro Woche arbeitet hat nebst dem Sonntag im Minimum ein freier Halbtag zu gute.

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Salvatore Bonvissuto

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Daniel Marti

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Es ist nicht legal. Ausser in der Landwirtschaft. da beträgt die normale Arbeitszeit ohne Überstunden 55Stunden Pro Woche... Meistens von Montag bis Samstag Mittag. Oder abwechselnd 1- und 2Tage pro Woche.

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