(Anonym)😉arf der Vermieter vom mieter verlangen, dass er den schlüssel zur gekündigten wohnung erhält, um die Wohnung während seiner abwesenheit an interessenten zu zeigen?
Hat er dazu wirklich das Recht ?

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Kommentare

Robert Schweng

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Trisha Patricia Nef Der Vermieter darf den Schlüssel nicht verlangen. Du musst aber kompromissbereit sein und dir Zeit nehmen um Interessenten die Wohnnung zu zeigen.

Monique Schmidli-Rieder Nein, aber du bist verpflichtet die Wohnung nach genügender Ankündigung, Mietrechtliche Praxis sind 2-3 Tage vorher, zu zeigen. OR 257h Abs 2
Ebenfalls Mietrechtliche Praxis sind 1-2 Besichtigung pro Woche
Aber den Schlüssel musst du ihm nicht aushändigen

Andreas Thanner Um das rechtlich noch aufzuarbeiten:
Einen Wohnungsschlüssel oder Passepartout darf der Vermieter nur dann behalten, falls der Mieter ausdrücklich damit einverstanden ist und es vertraglich vereinbart wurde. Wurde keine solche vertragliche Vereinbarung abgeschlossen, so kann der Mieter auf die Herausgabe des Wohnungsschlüssels bestehen.
Die Unverletzlichkeit des Hausrechts wird durch Art. 186 StGB (Hausfriedensbruch) gewährleistet. Dringt der Vermieter gegen den Willen des Mieters in die Wohnung ein, begeht er Hausfriedensbruch und macht sich somit gemäss Art. 186 StGB strafbar.

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