(Anonym)😀er Kindsvater schuldet 6000 CHF Unterhalt (bar-und betreuungsungerhalt).Waren nicht verheiratet. Das Alimenteninkasso treibt das Geld für mich ein und ich bekomme ne Bevorschussung für den laufenende Unterhalt, sowie die Weiterleitung des Geldes welches mein Ex an den Ausstand von immer noch 6000 CHF bezahlt.

Nun kam das neue Gerichtsurteil in dem steht, dass ab Januar 2018 bis auf weiteres der Unterhalt gesenkt wurde. Somit hat der Kindsvater für diese Monate bis heute zu viel Alimente bezahlt. Ca 2000 CHF zu viel.

Nun fordert die Gegenanwältin, dass das Alimenteninkasso die 2000 CHF dem Kindsvater aufs Konto überweist, obwohl er noch 6000 CHF Ausstand an Alimenten hat.
Und das Alimenteninkasso hat das Geld ja gar nicht, dass heisst Sie können das gar nicht ausbezahlen, da es an mich weitergeleitet wurde.

Das Alimenteninkasso wollte den Betrag verrechnen, damit mein Ex weniger Ausstand hat an Alimenten, mein Ex Partner möchte aber Geld sehen auf seinem Konto.

Im Gerichtsurteil steht, dass bereits geleistete Zahlungen verrechnet werden können.

Ist es nun rechtens, dass mein Ex Partner das zu viel bezahlte Geld in bar per sofort zurückfordert, obwohl noch ein Ausstand vorhanden ist?

Müsste er das Geld nicht von mir zurückfordern bzw. kann er dies überhaupt?

Ich bin anwaltlich vertreten, dieser ist nun aber 2 Wochen abwesend.
Das Alimenteninkasso sagt das geht in die Grauzone und liegt nicht mehr in deren Aufgabenbereich

Danke für eure Antworten.

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Kommentare

Robert Schweng

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Armin Moser Sa mue da alimentinkasso mitem machä wa diä vo em kriäget.
du muesch da zruckzahlä wa du zviel häsch übercho.
Süscht häsch 2x kassiert.

Kurt Egli Das Alimentinkasso fordert das Geld von ihnen, nicht ihr EX, wenn ich das richtig lese.
Von Ausständen sind sie auch nicht betreffen, wenn sie die Alimente bevorschusst bekommen.

Robert Schweng FS:
Gerne darfst du folgendes bei meinem Post ergänzen. Ich habe das Geld nicht doppelt kassiert. Mein Ex hat es dem Alimenteninkasso übrwiesen und die haben es an mich weitergeleitet.
Da mein Ex mir noch 6000 CHF Unterhalt schuldet verstehe ich nicht, wieso ich ihm nun 2000 CHF des zu viel bezahlten zurückzahlen soll, da man dies ja verrechnen könnte und er somit nur noch 4000 CHF schuldet.
Das Alimenteninkasso fordert von mir kein Geld, sondern mein Ex Partner, obwohl er mir noch 6000 CHF schuldet an Alimenten.
Das Alimenteninkasso treibt lediglich das Geld für mich ein, da mein Ex zu stolz ist es mir direkt zu überweisen.
Das Inkasso bekommt das Geld von ihm und leitet es direkt an mich weiter. Mein Ex zahlt direkt an mich gar nichts, somit beziehe ich auch nicht doppelt.

Robert Schweng Nach unserer Unterhaltung:
Das Problem hier ist:
sie wussten, dass sie seit dem Urteil weniger bekommen und haben trotzdem unrechmässig mehr bezogen. das kann der Ex nun auf einmal wieder zurückforden, weil es eben zu Unrecht bezogen wurde.

Armin Moser Diä händ wol nöd in allne gruppene die glichige informatione uf diä frog?

Robert Schweng Armin Moser ich hatte gestern eine lange Diskussision mit der Fragestellerin.
Sie hat keinen Titel, bezüglich der ausstehenden 6'000 SFr.- und der Mann unterschreibt keine Schuldankerkennung.
Im Gegensatz dazu hat er einen Titel wegen den zu Unrecht zuviel bezogenen Alimenten! 😉

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