Also es geht um folgendes. Anfang 2014 wurde ich Schwanger und konnte da ich eine Risikoschwangerschaft hatte KK Prämienverbilligung beantragen, da ich kein Einkommen hatte. Da mein Sohn allerdings behindert ist arbeitete ich bis zum Juni diesen Jahres nicht. Anfang des Jahres füllte ich ganz normal die Verbilligung wieder aus. Im Juni diesen Jahres meldete ich mich dann von nicht erwerbstätig zu Selbstständig, wie verhält sich das jetzt mit dem Antrag ? Muss ich das beim Amt melden ? Oder sehen die das automatisch ? Danke Dir

Kantom schwyz

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 13

Kommentare

Cosima Grögli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

dein sohn erhält iv und ergänzungsleistungen,oder?falls er erg.leistungen bezieht,hat er/ihr kein anrecht mehr auf ipv

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wo steht das?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein, wir erhalten keinerlei Unterstützung, egal in welcher Form. Möchten wir auch nicht ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Cosima Grögli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Carolin Metzler wurde nr von der sva so mitgeteilt.2meienr kids hätten ergänzungsleistungen zu gut. die sva hat mich darauf hingewiesen,dass ich dann keine ipv mehr beantragen kann... man dürfe nicht beides geltend machen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Cosima Grögli und das war in welchem kanton? Weil
Ipv= kantonal geregelt...........

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Archiv