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Als ich hoffe das ich jetzt richtig bin.
Ich habe eine frage
Ich habe den vermieter schon öfters aufgefordert eine Lampe zu montieren weil die Treppe stockdunkel ist. Jetzt hab ich dich tatsächlich die letzte stufe verpasst.
Jetzt ein dickes knie und schmerzen.
Wer muss jetzt die arzt kosten übernehmen.?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Fari Thoms
- Hast du die "Aufforderungen" in schriftlicher Form gemacht?
- Was du schon beim Arzt?
Grundsätzlich hat jeder Vermieter gewisse Pflichten, die er zu erfüllen hat. Bei fahrlässigem Unterlassen, was dies wäre, wenn du ihn schriftlich darum gebeten hättest (Telefonisch ist immer eine Sache der Beweislage!) vernachlässigt er seine Fürsorgepflicht und handelt somit entgegen dem Mietvertrag.
Ich würde dir empfehlen, wenn du das noch nicht erliegt habe solltest, ihm eine E-Mail/Brief zu schrieben und ihm das genauso zu schildern!
Bitte ihm erneut, die Glühlampe zu wechseln und deute darauf hin, das du sehr starke Schmerzen hast und zum Arzt gehen müsstest.
Warte einfach ab, was er dir antwortet 😉
Ganz gute Besserung!
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Irene Kienast
Habe es schon x mal persönlich gesagt
Es fehlt eine lampe gar nix da
Stockdunkel
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Elisa Hofer
Werkeigentümerhaftung OR 58....
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Manuel Schranz
Ich suche mal einen "Glühbirne"-BGE
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Elisa Hofer
es ist werkeigentümerhaftung.. da brauchts kei BGE.. als eigentümer haftet man, auch wenn man vom Mangel keine Kenntniss hatte.. zB Ausrutschen auf dem Vorplatz im Winter geht ins gleiche.. ebenfalls wenn mir ein Ziegel auf den Kopf fällt.. ein Werk ist eine Liegenschaft
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Marina Anaya Valencia
Gebe Elisa recht 😊 Ein Werkmangel liegt vor, wenn das Werk bei bestimmungsgemässen Gebrauch keine genügende Sicherheit bietet (durch fehlerhafte Anlage, Herstellung oder mangelhafter Unterhalt). HIer bietet ein unbeleuchtetes Treppenhaus eindeutig keine genügende Sicherheit..)
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Elisa Hofer
ja klar aber es ist nicht der Sinn dass ein Mieter mit der Taschenlampe rumlaufen muss
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Manuel Schranz
Das Bundesgericht hat z.B. eine Werkeigentümerhaftung bejaht in einem Hotel, in dem eine Stufe grösser war als alle anderen - denn das ist nicht vorhersehbar. Andererseits hat das Bundesgericht eine Werkeigentümerhaftung verneint in einem Bürogebäude, in das sich jemand unbefugt Zutritt verschafft hat. Begründung: Wer die Gegebenheiten kennt und sich befugterweise dort aufhält, wäre nicht verunfallt.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Elisa Hofer
Werkeigentümerhaftung OR 58... der Eigentümer haftet.. ungenügend belichtet ist ein Werkmangel...
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Irene Kienast
Danke heisst das der Vermieter die arzt kosten übernehmen muss?
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Elisa Hofer
ja ziemlich sicher... aber ich würde zum Arzt wegen dem Arztzeugnis
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Fari Thoms
Irene Kienast wenn du dem Vermieter das sagst und zeigst, und ihm auch andeutest, dass du Hausfrau bist und die Kostenübernahme dir schwerfallen wird, bin ich mir sicher, dass der Vermieter von sich aus, da er weiss, dass er seine Fürsorgepflicht vernachlässigt hat, dir die Übernahme der Kosten anbieten wird.
Wenn nicht, frag ihn doch, in du ihm die Rechnung schicken darfst!
Wenn er mündlich zustimmt, schreibe ihm eine E-Mail, bevor du zu Arzt gehst und halte darin fest: wie mit Ihren soeben mündlich besprochen, gehe ich aufgrund des Unfalls im Treppenhaus in der Wohnanlage XY jetzt zum Arzt/ oder habe am xx.xx.xxxx einen Termin beim Arzt. Ich schicke Ihnen sobald mit eine Rechnung vorliegt diese zu.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Monique Schmidli-Rieder
Grundsätzlich übernimmt die Bezahlung mal die Unfallversicherung. Diese kann dann aber Regress auf deinen Vermieter machen wenn ihm ein mitverschulden nachgewiesen werden kann. Er kann es dann seiner Haftpflicht sofern vorhanden, angeben
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Elisa Hofer
OR 58 mal lesen bitte.. der Eigentümer haftet auch, wenn er keine Kenntnis vom Mangel hatte..
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Monique Schmidli-Rieder
Elisa Hofer mag ja sein, aber in erster Instanz zahlt immer der unfallversicherer. Und der macht dann Regress falls nötig, auf den Vermieter. Aber garantiert kann sie ihrem Vermieter nicht die arztrechnung in die Finger drücken. Genau darum muss ein jeder in der Schweiz lebende sowohl Unfall als auch Krankenversichert sein.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Gabriela Gabi Imoberdorf Garofalo
das ist möglich dass wird der Rechtsdienst der Krankenversicherung dann klären ... damit muss sich Irene aber nicht rumschlagen !
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Monique Schmidli-Rieder
Genau dafür muss sie ja das unfallprotokoll ausfüllen damit die UV weiss ob sie gegebenenfalls die Kosten auf jemanden abwälzen kann.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Monique Schmidli-Rieder
Ihre Frage war, wer zahlt die Rechnung und darauf habe ich geantwortet. Ob er eine Mitschuld trägt klärt die UV selber ab. Das muss die themeneröffnerin vor allem dann interessieren, wenn die UV der Kk ihr den selbstbehalt und gegebenfalls die franchise abzieht. Ansonsten kann es ihr relativ egal sein.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Monique Schmidli-Rieder
Irene gib es einfach deiner Unfallversicherung an, die zahlen und holen sich das Geld dann schon bei ihm. Darum musst du dich nicht kümmern
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Monique Schmidli-Rieder
Das dein Vermieter jetzt erst einmal bockt und das Gefühl hat er müsse nicht zahlen, ist eine normale Reaktion. Aber die Versicherung sagt ihm dann schon was Sache ist. Dich muss das nicht belasten
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Gabriela Gabi Imoberdorf Garofalo
Irene es ist so !! Geh zum Arzt und fülle das UF aus, eventuell kannst du deinen KV auch noch telefonisch mal informieren. Sobald du die Rechnung hast alles dem KV einreichen und der oder besser der Rechtsdienst deiner Krankenversicherung kümmert sich um den Rest ! Du bekommst deine Behandlungskosten sowieso zürück je nach dem wenn ein Regress vorliegt auch ohne Kostenbeteiligung !
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Gabriela Gabi Imoberdorf Garofalo
Der Vermieter muss sicher betreffend Versäumniss und Unfall informiert werden. Wenn man nicht berufstätig ist ist man bei der KV für Unfall versichert. Meistens ist das Unfallformular der zuständigen KV online vorhanden, ausfüllen und einsenden, spätestens aber mit der Rechnung. Die KV wird den Regress mit dem Vermieter abklären und aushandeln, aber die Behandlungskosten sind grundsätzlich wenn kein anderer Unfallversicherer dafür aufkommt bei dem KV gedeckt.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Rebekka von Niederhäusern
An erster stelle bezahlt deine krankenkasse (unfall). Die franchise/selbstbehalt musst du dann selber beim vermieter einfordern.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Gabriela Gabi Imoberdorf Garofalo
nicht unbedingt ... liegt ein Regress vor werden die Rechungen ohne KB/SB vergütet .. diese Kosten werden dann vom KV bei Regress eingefordert !
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Marina Anaya Valencia
Über die Unfallversicherung anmelden und schildern was passiert ist. Diese wird dann bei einem Werkmangel auf den Werkeigentümer Regress nehmen..
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Manuel Schranz
Es ist schon relevant, ob Werkeigentümerhaftung vorliegt oder nicht, weil nicht alle Schadenspositionen durch die Unfallversicherung gedeckt sind.
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Marina Anaya Valencia
Über UVG besteht kein Selbstbehalt. Und sovie ich weiss, regressieren die Krankenkassen den Selbstbehalt des Kunden mit..
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Manuel Schranz
eine kleinere Summe könntest du auch erhalten, indem du eine Genugtuung forderst
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Marina Anaya Valencia
Genugtuung in so einem "bagatellfall" ist für mich nicht gerechtfertigt. Mangels fehlender zusätzlicher psychischer beeinträchtigung..
Fr, 02/06/2017 - 13:51
Robert Schweng
Irene Kienast hat es auch ein Geländer in diesem Treppenhaus(Orientierungshilfe bei Dunkelheit) ? Und ist denn der Vermieter auch der Hauswart Ihres Mietobjekts? Der sollte ja eigentlich die Glühbirne wechseln. LG