(Admin) Ich habe da auch ne Frage zum Fall Böhmermann. Gibt es diesen Artikel Paragraph 103 StGB auch in der Schweiz ? Nun ja, ich habe auf FB auch schön öfters Saatsoberhäupter auf die Schippe genommen, allerdings nur unter Freunden und nicht öffentlich!

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Kommentare

Bubu Sandra

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mer hend immerno meinigsfreiheit

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Erwin Brotzer

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Auch in der schweiz sind beleidigungen via FB und Youtube strafbar, so hatte auch schon einer der Via Blick in Kommentare beleidigt schon Busse bekommen

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Pascal Heidelberger

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Soviel ich weisd wird aber nicht unter einer normalen Person und Amtsinhabern unterschieden. FB ist übrigens grundsätzlich immer als öffentlich anzusehen.

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Bubu Sandra

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sicher aber da muss anzeige gemacht werden und es ist nicht aus prinzip strafverfolgt
somit gilt wo kein richter da kein kläger

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Pascal Heidelberger

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Schaut mal was ich gerade in der Gruppe gepostet habe (Watson Artikel). Gibt anscheinend doch einen entsprechenden Gesetzesartikel.

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Robert Schweng

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Pascal Heidelberger genau das hab ich gesucht, Danke! http://www.watson.ch/Schweiz/Justiz/527184346-Auch-das-Schweizer-Gesetz-...

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