Achtung Lang.
Hallo zusammen
Hab im Januar den Bescheid der Kesb bekommen das Sie die Beistandschaft des Sohns erweitern wollen.
Dies war ein Schlag für mich. Da ich keinen Kontakt zur Mutter und des Sohnes habe.
Also rief ich die zuständigen Beiständin an und wollte Auskunft warum das jetzt erweitert wird. Die Antwort war knapp. Es muss jetzt einfach noch schriftlich werden damit es keine Diskussionen mehr gibt. Fand ich schon komisch.
Heute kam der Kesb entscheid. Darin wurden die Arbeit der Beistendin des Sohnes noch detalierter beschrieben. Komisch finde ich das darin plötzlich steht die Beiständin darf mit meinem Psychotherapeuten und meiner Beiständin über mich Auskunft einholen.
Meine Reaktion war das ich sofort meine Beiständin und mein Therapeuten informierte das ich das nicht will das Sie Auskunft erhält. Mein Therapeut und die Beiständin haben ja eine Schweigepflicht.
Meine Fragen:
1. Kann die Beiständin mit dem Entscheid der Kesb diese Schweigepflicht umgehen?
2. Hab ich bei einem Rekurs beim Obergericht die Chance diesen Absatz zu löschen? Was kostet das und muss mich ich vor dem Obergericht erscheinen?
3. Ist es normal das im Arbeitsbeschreib der Beistandschaft steht das Sie als Kontaktperson zwischen der Schule und der Kindsmutter fungiert? Oder muss da was vorgefallen sein was man mir verschweigt?
Danke fürs lesen und beantworten.

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Kommentare

Robert Schweng

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Stefan Zwiker ehrlich gesagt finde ich es auch etwas merkwürdig, dass sie weder zum Kind noch zur Mutter Kontakt haben, die Beiständin aber mit ihrem Terapheuten sprechen möchte.
Für mich sieht das eher so aus als ob da etwas in der Schule/Kindergarten nicht klappt, da die Beistandschaft ja dahingehend erweitert werden soll.
Da das Kind ja nicht bei Ihnen lebt und sie ja keinen kontakt haben,, betrifft die Beistandschaft m.E. eher die KM.
Bei Punkt 3 bin ich mir ziemlich sicher, dass es normal ist. Der Beistand ist schliesslich auf eine Zusammenarbeit der Parteien angewiesen.

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Thomas Berger

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Evtl. könnet die Dir weiterhelfe:
https://kescha.ch/

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Birgit Rechsteiner

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Für mich liest sich das Ganze positiv. Aus einer sehr schweren Situation das Beste machen und auch den Vater wieder ins Boot holen....

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Fränci Franny Schnüriger

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Zu Frage 1: Nein, mit dem Entscheid der KESB wird weder dein Therapeut noch deine Beiständin von der Schweigepflicht befreit. Diese besteht weiterhin, solange du nicht die Erlaubnis gibst. Ausnahme: Falls durch Handlungen, Gedanken etc. von dir jemand gefährdet werden könnte, in diesem Falle konkret das Kind, dann müssen sie sich nicht an die Schweigepflicht halten. Das gilt aber wirklich nur, wenn du dich selbst oder andere schwer gefährderst.
Zu deinem Verständnis jedoch noch eine Anmerkung: Aus dem Schreiben, das du bekommen hast, liest sich folgendes heraus:
Die KESB ist bemüht darum, ein Vater-Kind-Verhältnis zwischen euch (wieder)herzustellen. D.h. die KESB will, dass ihr beide Kontakt miteinander habt. Die Infos, die sie sich von deinem Therapeuten und deiner Beiständin erhoffen, beschränken sich auch auf eben dies. Wie ist das Verhältnis zwischen dir und deinem Kind? Gibt es Fortschritte? Kommt ihr euch näher? Evtl. würde auch zu deiner psychischen Verfassung Fragen eingeholt werden, die dienen aber nicht dazu, dir zu schaden, sondern dazu, einzuschätzen, was man dir in Verbindung mit dem Kind auch alles zutrauen kann/darf.
Mein Tipp daher: Erlaube den beiden die Auskunft, sofern es um Informationen geht, die dem "Kindesschutz" dienen. Dann dürfen sie nur genau diese Infos einholen und keine weiteren. Der Nachteil, wenn du auf der Schweigepflicht beharrst, ist halt dann, dass du eingeschätzt wirst. Und da ist man dann lieber zu vorsichtig. Wie du es regelst, ist aber natürlich dir überlassen, beides hat Vor- und Nachteile.

2. Ich nehme an, du hast keine Stellungsnahme geschrieben? In dieser hättest du deine Bedenken schildern können. Ob du weiter ziehen kannst und was das kostet weiss ich nicht. Ich befürchte nur, dass es nicht wirklich was bringen würde.

Zu Frage 3: Das ist mittlerweile sogar sehr normal. Hat auch viele Gründe, da muss nicht mal was vorgefallen sein.

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Stefan Zwiker

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Danke für die gute Antwort. Zu Punkt 1 noch eine Anmerkung. Der vorgängige Beistand hat selber gesagt das es kein Sinn macht ein Kind Vaterverhältnis aufzubauen. Der Grund ist das zuviele Spannungen zwischen den Kindseltern bestehen und vorallem die Kindsmutter und es über das Kind abbauen will. Das habe ich sogar schriftlich.
Die neue Beiständin ist im Bild das ich bereit wäre für den Knaben dazusein wen er mich braucht oder nach mir fragt.

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