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Achtung!
Ein handschriftlicher Vorsorgeauftrag allein reicht nicht aus.
Dieser muss zuerst von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb in Kraft gesetzt werden.
https://www.beobachter.ch/erwachsenenschutz/vorsorgeauftrag-was-hat-die-...
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Ein handschriftlicher Vorsorgeauftrag allein reicht nicht aus.
Dieser muss zuerst von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb in Kraft gesetzt werden.
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