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Abgaswartung Auto überzogen
Folgendes Problem: Ein guter Kollege stellt mir ein Auto gratis zur Verfügung für den Winter. ABER: Das Auto hätte bereits im August 2015 zur Abgwaswartung gebracht werden müssen UND es ist nicht von der Wartungspflicht befreit. Mit welchen Kosten muss ich (und ev. der Halter) im Fall einer Kontrolle rechnen?
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Abgaswartung Auto überzogen
Folgendes Problem: Ein guter Kollege stellt mir ein Auto gratis zur Verfügung für den Winter. ABER: Das Auto hätte bereits im August 2015 zur Abgwaswartung gebracht werden müssen UND es ist nicht von der Wartungspflicht befreit. Mit welchen Kosten muss ich (und ev. der Halter) im Fall einer Kontrolle rechnen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:04
Fabio Andretto
1. Monat 40.-
1-3. monat pro monat 100.-
3-6. monAt pro monat 200.-
Danach verzeigung
Einen abgastest machenlassen kostet maximal 80.-...
Fr, 02/06/2017 - 14:04
Andrea Schubarth
Wenn du es schon gratis hast, könntest du das ja dann übernehmen, oder?
Fr, 02/06/2017 - 14:04
Patrick Fischer
(Admin) kann ich Fabio Andretto nur zustimmen. Grundsätzlich ist der Halter für die Abgaswartung verantwortlich.
Fr, 02/06/2017 - 14:04
Jessica Sumi
I ha gmeint das muess meh nüm? Ha do mol es merkblatt vo mim garagist becho, und er het gseit fallsi mol ine kontrolle würd cho muessi das zeige...
Fr, 02/06/2017 - 14:04
Patrick Fischer
Nicht bei allen Fahrzeugen!
Fr, 02/06/2017 - 14:04
Hol Ger
Ich würde die Abgwaswertung gerne übernehmen...aber dazu muss ich zur Garage fahren.
Fr, 02/06/2017 - 14:04
Andrea Schubarth
Wenn du einen Termin bei der Garage hast, der bei einer Polizeikontrolle nachweisbar ist, sollte eine Fahrt dorthin kein Problem sein.
Fr, 02/06/2017 - 14:04
Carolin Metzler
https://www.tcs.ch/de/auto-zweirad/kontrollen-unterhalt/abgaswartung.php
Fr, 02/06/2017 - 14:04
Markus Meyer
am einfachsten schnell in die nächste Garage und Abgastest machen lassen. Kostet glaublich so um die 80-90.--. Also nicht alle Welt.
Befreit von der Abgaswartung sind nur ganz bestimmte Typen und Jahrgänge (also vom Auto). Aber darüber kann entweder der Garagist deines Vertrauens oder der liebe Polizist (Bussenpflichtig) Auskunft geben.