Ab wann kann man eine Mietzinsreduktion verlangen wegen Baulärm im gleichen Haus?

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Kommentare

Karin Fo

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(Admin) Es gibt nich so was wie eine Mindestdauer für Bauarbeiten. Ob eine Mietzinsreduktion verlangt werden kann und wie hoch sie ist hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Das ist sehr individuell. Wenn die Bauarbeiten nur eine Woche dauern, kann natürlich nicht für den vollen Monat eine Reduktion gefordert werden, sondern eben nur für den entsprechenden Zeitraum. D.h. wenn die Bauarbeiten sowieso nur 1-2 Tage dauern lohnt sich das meistens gar nicht erst. Was du aber auf keinen Fall machen darfst, ist einfach so von dir aus die Miete zu reduzieren.

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Irene Bee

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Regt mi uf. Sicher 10blocks wiiter hinne bitzli am lärm mache

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Irene Bee

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Mietzinssenkung?

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Irene Bee

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Dann geht vor die schlichtung

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Lisa Wenzel

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Tagebuch zu Umbau oder Renovation führen

Ein Umbau in oder um die eigene Wohnung ist immer mit Lärm, Dreck und anderen Unannehmlichkeiten verbunden. Dokumentieren Sie die Beeinträchtigungen während des Umbaus, damit im Streitfall genügend Beweismaterial vorliegt. Mit einem Umbautagebuch lässt sich am besten beweisen, wie hoch Ihre Mietzinsreduktion sein sollte. Nützlich sind Fotos und schriftliche Aufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit.
Mietzinsreduktion für die Dauer des Umbaus fordern

Für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit können Sie vom Vermieter schriftlich eine angemessene Reduktion des Mietzinses verlangen. Wie hoch die Mietzinsreduktion sein sollte, hängt vom Umfang des Umbaus ab. Den Brief sollten Sie innerhalb der Bauzeit per Einschreiben absenden. Lehnt der Vermieter die Reduktion ab, so können Sie mit allfälligen rechtlichen Schritten bis zum Ende der Bauarbeiten zuwarten: Erst nach dem Umbau lässt sich definitiv sagen, um wie viel und für welchen Zeitraum die Miete reduziert werden muss. Akzeptieren Sie deshalb keine definitiven Reduktionsvorschläge von Seiten des Vermieters vor dem Abschluss der Bauarbeiten. Eine Liste mit Beispielen aus der Gerichtspraxis gibt einen Anhaltspunkt über die Höhe der Mietzinsreduktion in Einzelfällen.

Wichtig: Reduzieren Sie die Mietzinszahlung auf keine Fall von sich aus.

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Karin Fo

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(Admin) Lisa Wenzel das nächste mal kannst du auch gleich den Link posten, dann musst du nicht alles abschreiben 😉
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...

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Lisa Wenzel

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Es gibt eine Liste beim Mieterverband, dort stehen die Prozente die man abziehen kann, Betonbohrer etc. Ich würde nach den Bauarbeiten mit dem Vermieter reden, wenns nicht hilft zur Schlichtungstelle gehen. Hatte das gleich vor 3 Jahren,

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