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2 Fragen:
1. Mein Exmann und ich haben beide das gemeinsame Sorgerecht und ich das alleinige Obhutsrecht.
Was sind ist der Unterschied zwischen den 2 Rechten - was beinhaltet es jeweils?
Welche Vorteile habe ich mit dem alleinigen Obhutsrecht?
2.Ich werde meinen Ledigname wieder annehmen.
Gibt es eine Möglichkeit dass unser gemeinsames Kind auch meinen Ledignamen bekommt (durch XY-Besonderheit, Gesetzeslücke etc)?
Danke im Vorraus.
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1. Mein Exmann und ich haben beide das gemeinsame Sorgerecht und ich das alleinige Obhutsrecht.
Was sind ist der Unterschied zwischen den 2 Rechten - was beinhaltet es jeweils?
Welche Vorteile habe ich mit dem alleinigen Obhutsrecht?
2.Ich werde meinen Ledigname wieder annehmen.
Gibt es eine Möglichkeit dass unser gemeinsames Kind auch meinen Ledignamen bekommt (durch XY-Besonderheit, Gesetzeslücke etc)?
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Kommentare
Sa, 08/12/2018 - 10:03
root
Hülya Paker Soviel mir das bekannt ist Bei obhutsrecht bist du zuständig für die erziehung aufenthaltsort tägliche betreuung und pflege zuständig.
Und gemeinsame sorgerecht ist sind beide eben für namensänderungen schulische sachen amtliche sachen halt braucht man auch einverständnis vom anderen sorgerechtinhaber.
Liza Lo Das alleinige obhutsrecht heisst eigentlich das Du entscheidest wann dein Kind wo ist,natürlich mit der Besuchsregelung beachtet..
Yvonne Wilke Liebe Isabel zu deiner Frage, ob euer Kind deinen Mädchennamen annehmen kann...
es benötigt das Einverständnis des Vaters, sonst führt kein Weg dahin