Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️
Hallo zusammen,
ich brauche eine wichtige Auskunft❗️
Hier einige Eckdaten:
- Ich bin 22 Jahre alt wohne im Kanton Bern und habe noch keine Ausbildung. Bin jedoch im geschützen Rahmen (2.Arbeitsmarkt) am Arbeitsaufbau dran damit ich eine Lehre machen kann im geschützten Rahmen per 2019.
- Meine Sozialdienstberaterin sagte mir mal, dass mein Vater unterhaltspflichtig sei bis ich 25 bin oder eine Ausbildung abgeschlossen habe.
- Mein Vater zahlte mir bis jetzt monatlich mein GA und dafür kein Unterhalt.
- Wohnen tu‘ ich im betreuten Wohnen aber am Wochenende beim Vater oder bei der Mutter.
- Mein Vater hat mich gestern vor die Tür gestellt mit den Worten „bis Sonntag ist alles weg von dir ansonsten kannst du es auf der Strasse zusammenräumen!“
- Mein Fahrrad ist bei meinem Vater in der Garage wo ich kein Zutritt habe. Darf er das zurückhalten? Der Sozialdienst hat es mir bezahlt! Daher mein Eigentum oder?
- Meine Mutter ist Ende April ausgezogen von zu hause und hat sich getrennt von meinem Vater. Ende August ist die Unterhaltsklärung beim Gericht weil meine Mutter beim Sozialdienst ist wegen der Trennung.
❓❔❓
Jetzt meine Fragen:
• Muss er mir das GA rechtlich gesehen weiterzahlen? Oder wenn nicht, dafür Unterhalt? (Wenn ja weiss zufällig jmd wie viel?)
• Wenn er Unterhalt zahlen muss, geht das zum Sozialdienst oder kommt es zu mir? Wenn zum SD bekomme ich das dann ausbezahlt über oder sehe ich nie was davon?
•Kann ich rechtlich gegen ihn vorgehen, weil er mir mein Fahrrad nicht herausgibt?
•Muss ich es seinem Anwalt melden, was er mit mir abzieht? Wegen der richterlichen Unterhaltsklärung von meiner Mutter? Werde ich da dann auch mitbeachtet weil er mich bei seinen Ausgaben fix angegeben hat, jetzt jedoch vor die Tür gestellt hat!
Vielen Dank für eure professionelle Auskunft!
Schönes Wochenende☀️
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️
Hallo zusammen,
ich brauche eine wichtige Auskunft❗️
Hier einige Eckdaten:
- Ich bin 22 Jahre alt wohne im Kanton Bern und habe noch keine Ausbildung. Bin jedoch im geschützen Rahmen (2.Arbeitsmarkt) am Arbeitsaufbau dran damit ich eine Lehre machen kann im geschützten Rahmen per 2019.
- Meine Sozialdienstberaterin sagte mir mal, dass mein Vater unterhaltspflichtig sei bis ich 25 bin oder eine Ausbildung abgeschlossen habe.
- Mein Vater zahlte mir bis jetzt monatlich mein GA und dafür kein Unterhalt.
- Wohnen tu‘ ich im betreuten Wohnen aber am Wochenende beim Vater oder bei der Mutter.
- Mein Vater hat mich gestern vor die Tür gestellt mit den Worten „bis Sonntag ist alles weg von dir ansonsten kannst du es auf der Strasse zusammenräumen!“
- Mein Fahrrad ist bei meinem Vater in der Garage wo ich kein Zutritt habe. Darf er das zurückhalten? Der Sozialdienst hat es mir bezahlt! Daher mein Eigentum oder?
- Meine Mutter ist Ende April ausgezogen von zu hause und hat sich getrennt von meinem Vater. Ende August ist die Unterhaltsklärung beim Gericht weil meine Mutter beim Sozialdienst ist wegen der Trennung.
❓❔❓
Jetzt meine Fragen:
• Muss er mir das GA rechtlich gesehen weiterzahlen? Oder wenn nicht, dafür Unterhalt? (Wenn ja weiss zufällig jmd wie viel?)
• Wenn er Unterhalt zahlen muss, geht das zum Sozialdienst oder kommt es zu mir? Wenn zum SD bekomme ich das dann ausbezahlt über oder sehe ich nie was davon?
•Kann ich rechtlich gegen ihn vorgehen, weil er mir mein Fahrrad nicht herausgibt?
•Muss ich es seinem Anwalt melden, was er mit mir abzieht? Wegen der richterlichen Unterhaltsklärung von meiner Mutter? Werde ich da dann auch mitbeachtet weil er mich bei seinen Ausgaben fix angegeben hat, jetzt jedoch vor die Tür gestellt hat!
Vielen Dank für eure professionelle Auskunft!
Schönes Wochenende☀️
Ansichten:
Archiv
- Mai 2016 (59)
- Juni 2016 (78)
- Juli 2016 (71)
- August 2016 (140)
- September 2016 (136)
- ‹ vorherige Seite
- 4 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 13/07/2018 - 11:13
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Du studierst zu einseitig. Weshalb denn nur der Vater? Beide Elternteile sind zu gleichen Teilen Unterstützungspflichtig.
Wer nun genau wie viel zahlen muss - das ist nach Abklärung der Möglichkeiten und Einkommen (Deine Mutter kann ja wahrscheinlich auch 100% arbeiten gehen, falls nicht noch viel kleinere Kinder da sind) zu berechnen.
Am Besten meldest du dich beim KESB. Die sind für solche Sachen verantwortlich.
Robert Schweng Steffi Seiler Warum sind sie an in Ihrem Alter an einem geschützten Arbeitsplatz im 2. Arbeitsmarkt?
ich denke nicht, das dies als Erstausbildung gilt(2. Arbeitsmarkt)!
Cindy Zwyssig Naja in dem Alter ist ja auch nicht grundsätzlich von einer Unterhaltspflicht auszugehen. Ich denke da spielt deine/eure private Situation eine grosse Rolle... Z.B. warum mit 22 noch keine Ausbildung, bzw. was geschah zwischen Schulaustritt und jetzt, etc... das ist eine viel zu komplexe und zudem zu einseitige Fragestellung, die hier schlicht unmöglich beantwortet werden kann. Fu solltest dich daher an eine andere Stelle wenden. Wenn du im betreuten Wohnen untergebracht bist, können die dir sicher sagen, wohin du dich wenden sollst...
Nora Baumann Gibt es eine Hauswart? Frag den dochmal betreffend Velo! Den Rest kann ich dir leider nicht beantworten:/ es tut mir sehr leid, dass ihr nicht autenthisch miteinander umgehen könnt! Viel Glück das alles gut kommt❣️
Sandra Schnelli-Kehrli da musst du eine alimentenbevorschussung beantragen auf dem jugendsekr. was dir selbst nichts bring da es dir dann abgezogen wird.
Birgit Rechsteiner Eben. Genau dafür ist das KESB da. Melde dich da.
Sandra Schnelli-Kehrli unterhalt ist angepasst an den lohn. zum ga ist er nicht verpflichtet zum bezahlen. alimemtenbevorschussungen gehen zum amt. wenn er direkt zalt wird es dir vom amt abgezogen. wenn es dein fahrrad ist ja sonst nicht. wenn er dir dass ga bezahlt und dass amt dies nicht weiss ist es betrug am staat.
Thomas Berger S GA chunnsch mit IV ermässigt über!
Bisch jo do sho besser dra, wie andri Lüüt. 🙄🤔
https://www.myhandicap.ch/recht-behinderung/ermaessigungen-rabatte-iv-be...
Sandra Schnelli-Kehrli http://www.bern.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/sozialhilfe/alim...
Cindy Zwyssig Wenn der Sozialdienst dir mal gesagt hat, dein Vater wäre unterhaltspflichtig, dann wäre das sicher geprüft worden. Die zahlen auch nicht freiwillig mehr als sie müssen...
Gesetzliches Anrecht auf GA-Zahlung durch den Vater hast du mit Sicherheit auch nicht, ansonsten stünde was davon in irgendeiner Unterhaltsvereinbarung oder dergleichen...
Bzgl. des Fahrrads würde ich vlt einfach zuerst versuchen, mit dem Vater zu sprechen?
Immerhin hast du ja bis zum Rauswurf an den Wochenenden bei ihm gelebt. So schlecht kann euer Verhältnis doch nicht sein? Bzw. aus irgendeinem Grund hat er dich wohl rausgeworfen...
Du siehst, wir kennen hier alle den Fall nicht detailliert genug und die Fragestellung ist wie gesagt sehr komplex und nur aus deiner Sicht, daher kann hier niemand wirklich hilfreiche Informationen geben. Wende dich an die KESB, Sozialamt, deinen Therapeuten, die müssen dir helfen können...