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Überstundenabzug bei Krankheit
Ich arbeite 70% in einem Gastronomiebetrieb. Die 70% absolviere ich in drei fixen Tagen. Wir haben ein etwas seltsames Zeiterfassungssystem.Ich trage an 5 Tagen 353 Minuten,also 5,8h ein. Letzte Woche war ich 2 von meinen 3 Tagen krankgeschrieben. Da ich aber auch an den anderen Tagen ein Soll eintragen muss,hat es mir in dieser Woche 7 Überstunden abgezogen.
Ist das rechtens?
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Überstundenabzug bei Krankheit
Ich arbeite 70% in einem Gastronomiebetrieb. Die 70% absolviere ich in drei fixen Tagen. Wir haben ein etwas seltsames Zeiterfassungssystem.Ich trage an 5 Tagen 353 Minuten,also 5,8h ein. Letzte Woche war ich 2 von meinen 3 Tagen krankgeschrieben. Da ich aber auch an den anderen Tagen ein Soll eintragen muss,hat es mir in dieser Woche 7 Überstunden abgezogen.
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Kommentare
Mo, 24/06/2019 - 13:47
Robert Schweng
Martin Kaiser Bei dieser Zeiterfassung ist es so. Solche Zeiterfassungen haben sogar kantonale Verwaltungen.
Sie müssen auch die Krankheitstage eintragen und melden, wo sie nicht arbeiten.
Gemäss Zeiterfassung arbeiten sie fünf Tage in der Woche.
Andreas Thanner Die Berechnung Ihres Arbeitgebers ist absolut korrekt und wurde vom Bundesverwaltungsgericht so anerkannt und bestätigt.
Sie arbeiten Teilzeit an drei fixen Tagen. Ihr Arbeitgeber wendet ein Zeiterfassungsystem an, dass auf eine 5-Tage Woche ausgelegt ist. Der Gesetzgeber unterstütz diese Art der Zeiterfassung.
Wenn Sie an einem fixen Tag krank sind, werden die durchschnittliche SOLL-Arbeitszeit eingetragen. Sind Sie an einem FREIEN Tag krank, dann werden Ihnen EBENFALLS die durchschnittlichen Soll-Stunden gutgeschrieben.
Sind Sie während eines regulären Arbeitstages krank, haben Sie Minuszeit. Sind Sie während des freien Tag krank, haben Sie Überstunden.
Das ist absolut korrekt. Im Übrigen rechnen auch Versicherungen (ALV, KTG) so. Sie erhalten pro Krankheitstag nur den DURCHSCHNITTSLOHN.